Im Bereich der Immobilienwirtschaft wird die Administration von Mietshäusern als Hausverwaltung (auch „Immobilienverwalter“ genannt) bezeichnet, die sich mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (auch Mehrparteienhäusern), Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten oder Wohnanlagen beschäftigt. Ein ebenfalls gebräuchlicher Begriff ist Facility Management.
Die Hausverwaltung übernimmt die Organisation einer Immobilie sowohl als kaufmännische als auch als technische Verwaltungsinstanz. Anders als häufig wahrgenommen, übernehmen wir auch die Aufgaben eines Hausmeisters.
Aufgaben des Hausverwalters
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog für die Aufgaben der Verwaltung. Deshalb werden diese individuell in einem Verwaltervertrag festgehalten. Eine wichtige Aufgabe, die in der Regel jeder Hausverwalter erbringt, ist es die Interessen des Eigentümers gegenüber Mietern oder Dritten zu vertreten. Weitere Tätigkeitsbereiche sind: