WEG-Verwaltung von den Profis aus Paderborn

Lassen Sie Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bundesweit professionell verwalten. Die Hecker Gebäudemanagement bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zur Betreuung der gesamten Immobilie. Im Vordergrund steht dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat.

Wir betrachten es als unsere Herausforderung, Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen und damit den Wert der Immobilie, aber auch den Zusammenhalt in der WEG zu stärken.

Höchste Qualität im Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Was zeichnet unsere Arbeit aus:

  • Motivierte und qualifizierte Fachkräfte mit hoher Fach- und Sachkompetenz
  • Laufende Fortbildungen, auch in Rechtsfragen
  • Hohe Detailkompetenz durch vollumfängliche Leistungsübernahmen in allen Belangen der Immobilie
  • Ein auf die jeweilige Immobilie abgestimmtes Betreuungskonzept
  • Wir handeln mit Weitblick für eine optimale, langfristige Entwicklung Ihrer Immobilie

WEG-Verwaltung

Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen. Anhand Ihrer Vorstellungen und den Erfordernissen des Objekts stimmen wir die Aufgabenstellung individuell ab. Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung und die besonderen Leistungen der Verwaltung.

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und §§ 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft die sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.

Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Eigentümerversammlungen und Niederschrift

Durchführung der Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorarbeiten unter Berücksichtigung der COVID-19 Auflagen. Als Verwalter führen wir den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgen für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

Hausordnung

Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und deren Einhaltung laufend überwacht. Bei begründeten, schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnen wir die verantwortlichen Miteigentümer ggf. mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.

Vertragsverwaltung für die Gemeinschaft

Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen und in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.

Überwachen externer Dienstleister

Die Betreuung und Kontrolle der beauftragten Dienstleister sichert langfristig Werte.

Akkurate Mittelverwaltung

Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten).

Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl der WEG.

Rechnungskontrolle und Rechnungsanweisung

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.

Buchführung

  • Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG), getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
  • Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum.
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung.
  • Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen.
  • Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • Mitbuchen der Bankbewegungen.
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft.
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches.
  • Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen.
  • Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.

Öffentliche Belange

Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.

Empfehlung zur Auftragsvergabe

  • Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen.
  • Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.

Auftragsvergabe

Erstellen von schriftlichen Kleinaufträgen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

Überwachung

Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.

Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen

  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
  • Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  • Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
  • Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern zur Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Schlüsselbestellungen

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B:

  • an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter;
  • den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen)
  • den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen)
  • den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und Tiefgaragen)
  • elektrisch betriebenen Toren
  • den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen
  • Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen, Rauchmeldern etc.

Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Aktuelle Informationen zur Reform des WEMoG finden Sie hier.

Besondere Leistungen

Zu besonderen Leistungen zählen Arbeiten die wir zum Beispiel im Rahmen ungeplanter, umfangreicher Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen erbringen. Dazu vereinbaren wir im Verwaltervertrag Stundensätze mit Ihnen.