Lassen Sie Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bundesweit professionell verwalten. Die Hecker Gebäudemanagement bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zur Betreuung der gesamten Immobilie. Im Vordergrund steht dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat.
Wir betrachten es als unsere Herausforderung, Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen und damit den Wert der Immobilie, aber auch den Zusammenhalt in der WEG zu stärken.
Was zeichnet unsere Arbeit aus:
Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen. Anhand Ihrer Vorstellungen und den Erfordernissen des Objekts stimmen wir die Aufgabenstellung individuell ab. Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung und die besonderen Leistungen der Verwaltung.
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und §§ 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft die sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Durchführung der Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorarbeiten unter Berücksichtigung der COVID-19 Auflagen. Als Verwalter führen wir den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgen für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und deren Einhaltung laufend überwacht. Bei begründeten, schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnen wir die verantwortlichen Miteigentümer ggf. mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen und in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.
Die Betreuung und Kontrolle der beauftragten Dienstleister sichert langfristig Werte.
Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten).
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl der WEG.
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.
Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).
Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
Erstellen von schriftlichen Kleinaufträgen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B:
Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Aktuelle Informationen zur Reform des WEMoG finden Sie hier.
Zu besonderen Leistungen zählen Arbeiten die wir zum Beispiel im Rahmen ungeplanter, umfangreicher Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen erbringen. Dazu vereinbaren wir im Verwaltervertrag Stundensätze mit Ihnen.