WEMoG – WEG Reform 2020 tritt am 1.12.2020 in Kraft

Die WEG Reform 2020 ist beschlossenen worden. Der Bundesrat hat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gebilligt. Damit tritt die größte Reform im Wohn- und Eigentumsrecht seit 1951 am 1. Dezember 2020 in Kraft.

In unserem Blog können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen (Auszug):

  • Die Vorgaben für den zertifizierten Sachkundenachweis eines Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters wurden angepasst. Nur nach erfolgreicher Prüfung durch die IHK darf sich ein Verwalter „zertifizierter Verwalter“ nennen. Ab dem 1.2.2023 hat jeder Eigentümer das Recht darauf, dass ein Verwalter zertifiziert ist. Wir haben diese Zertifizierung im Sinne unserer Kunden bereits 2020 durchgeführt.
  • Das WEMoG gibt dem Verwalter einer WEG umfassende Vertretungsvollmacht. Dies soll es dem Verwalter erleichtern, die Entscheidungen der Eigentümer angemessen und rechtssicher zu vertreten.
  • Die Vorschriften zu baulichen Veränderungen, zum Erstellen des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung wurden klarer benannt. Damit soll potentiellen Streitigkeiten innerhalb der WEG entgegengewirkt werden. Ein wesentlicher Teil der Jahresabrechnung im Vermögensbericht aufgeführt.
  • Die Haftung der Mitglieder im Verwaltungsbeirat wird beschränkt, wenn diese unentgeltlich tätig sind. Es müssen nicht zwingend 3 Beiräte bestellt werden.
  • Eine Beschlussfassung über bauliche Veränderungen die z.B. zu nachhaltiger Kostenreduktion führen, ist vereinfacht worden.
  • Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sie ihnen zur Förderung der Elektromobilität, auf eigene Kosten der Bau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Auf eigene Kosten können sie sich einen Glasfaseranschluss einrichten lassen.
  • Das Recht auf Einsichtnahme durch Wohnungseigentümer in Verwaltungsunterlagen wurde festgeschrieben. Zusätzlich wurde ein Jahresvermögensbericht des Verwalters beschlossen,  der über die wirtschaftliche Lage der WEG Auskunft erteilt. Der Wechsel des Verwalters ist erleichtert worden.
  • Die Eigentümerversammlung (ETV) wird aufgewertet. Es gelten verlängerte Ladungsfristen von drei Wochen, sofern keine besondere Dringlichkeit vorliegt. Die Online-Teilnahme an einer ETV und die elektronische Beschlussfassung sind gestattet. Ab dem 1.12.2020 ist jede ETV, unabhängig davon, wie viele Eigentümer und welche Miteigentumsanteile sie repräsentieren, beschlussfähig. Rein digitale ETVs sind nach entsprechender Beschlussfassung möglich.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die WEG-Verwaltung und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Sie erreichen unser Team unter der Telefonnummer 05251-8978 30.

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