In vielen Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht seit vielen Jahren. Ab dem 1.1.2021 gilt diese auch für Bestandsbauten in Berlin.
Rauchmelder müssen in Flure (Fluchtwege), Kinderzimmer, Schlafzimmer und bei Einfamilienhäusern mit einem innenliegenden Treppenhaus auch dort installiert werden. In der Küche und Badezimmern besteht keine Pflicht und es wird von den Feuerwehren davon abgeraten sie dort anzubringen. Es gibt aber Geräte die Wasserdampf von Rauch unterscheiden können.
Die Stiftung Warentest testet regelmäßig aktuelle Geräte. Der letzte Test wurde in der Ausgabe Januar 1/2018 veröffentlicht. Alle Rauchmelder müssen über das CE-Kennzeichen verfügen und der DIN-EN 14604 entsprechen. Als Faustregel gilt, dass ein Gerät maximal 60 m² abdecken sollte.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Ausstattung: mit/ohne Funkmodul und mit/ohne Fernwartungsoption. Eine Betriebsbereitschaft von 10 Jahren und eine Signallautstärke von mindestens 85 dB gehören heute zum Standard.
Funkmodule bieten die Option, dass ein Detektor alle anderen Rauchmelder der Wohnung in den Alarmmodus versetzt (Vernetzung). In kleinen Wohnungen ist das nicht notwendig, in großen Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sinnvoll.
Eine Fernwartungsoption ermöglicht die zugangsfreie Funktionskontrolle, die gesetzlich ein mal pro Jahr vorgeschrieben ist und protokolliert werden muss.
Generell ist der Eigentümer für den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern zuständig.
Bei einer gemeinschaftlichen Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern durch eine WEG entfällt das Risiko, dass einzelne Eigentümer der Pflicht nicht nachkommen. So kann auch ausgeschlossen werden, dass einzelne Eigentümer Geräte nutzen, die länger als 10 Jahre in Betrieb sind. Wenn die Installation der Rauchwarnmelder durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, kann die Eigentümergemeinschaft sicher sein, dass die Rauchmelder korrekt installiert wurden. Durch einen Dienstleister kann die jährliche Prüfung in den Wohnungen, oder per Funk beauftragt werden. Die externen Wartungskosten pro Wohnung sind eher gering und bieten je nach Anbieter auch die Option einer Versicherung für die Folgen von Fehlalarmen, Einsatzkosten und Schäden am Gemeinschaftseigentum wie der Eingangstür durch die Arbeiten der Feuerwehr.
Als erfahrene Hausverwaltung in Paderborn beraten wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Rauchmelder und deren Wartung.