Volkszählung auf 2022 verschoben
Mit dem Zensusgesetz 2021 werden Eigentümer und Hausverwalter von Wohnräumen verpflichtet, Auskunft zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Der eigentlich zum 16. Mai 2021 geplante Zensus wurde am 10.12.2020 aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben.
Der Fragenkatalog ist im Vergleich zur Volkszählung 2011 deutlich umfangreicher. Zu den 2022 zu erfassenden Informationen gehören unter anderem:
Gebäudemerkmale
- Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
- Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim, …)
- Eigentumsverhältnisse (Privatperson, WEG, Wohnungsunternehmen, …)
- Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht, …)
- Baujahr
- Zahl der Wohnungen
- Heizungsart (Fern-, Zentral-, Etagenheizung, …)
- Energieträger (Gas, Heizöl, Kohle, …)
Wohnungsmerkmale
- Art der Nutzung (selbstgenutzt, vermietet, Leerstand, …)
- Leerstandsgründe
- Leerstandsdauer
- Fläche der Wohnung
- Zahl der Räume
- Nettokaltmiete
- Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
- Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen
Hilfsmerkmale
- Straße, Hausnummer, Anschriftenzusätze
- Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
- Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen
Unternehmen sind zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet. Die Statistischen Ämter stellen dafür ein Online-Meldeverfahren bereit.
Als Hausverwaltung aus Paderborn unterstützen unsere Kunden in allen Belangen des Zensus 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamts.