Wallbox-Installationen durch Mieter

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München dürfen Mieter den gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle nicht generell mit jedem beliebigen Anbieter umsetzen. In dem konkreten Fall, sollte eine private Ladestation in einer Tiefgarage entstehen, in der knapp 200 Tiefgaragenstellplätze vermietet sind. Die in der Anlage vorhandenen elektrischen Hausanschlüsse sind aber nur für das Laden von bis zu 20 Fahrzeugen belastbar. Es hatten aber schon 27 Mietparteien ihr Interesse an einer privaten Wallbox angemeldet.

Daher wollte der Vermieter in Kooperation mit den Stadtwerken München eine nachhaltige Ladeinfrastruktur installieren, die diesen Engpass beseitigt und eine Überlastung des Netzes verhindern kann, aber höhere monatliche Kosten für den Kläger bedeuten würden.

Das Gericht ist der Argumentation des Vermieters gefolgt: Es wäre „nicht akzeptabel, den Klägern vorliegend eine private Lösung zu erlauben, spätestens aber nach Ausschöpfen der geringen Kapazität weiteren Interessenten die Lösung aufgrund der Stromproblematik aber zu versagen“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.